1. Der Auftraggeber erklärt, mit der Fa. Avant Kopie als Auftragnehmer in Geschäftsverbindung zu stehen und den Inhalt dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zustimmend zur Kenntnis genommen zu haben.
2. Alle Aufträge und Vereinbarungen haben nur Geltung wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auch vereinbarte Änderungen oder Sonderbedingungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich festgelegt werden und somit Ergänzung des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung darstellen. Bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers ist der reprografische Betrieb von der Erfüllung des Auftrages bzw. des Auftragrestes auf alle Fälle befreit.
3. Vereinbarte Lieferfristen und alle sonstigen Fristen beginnen vom Tag der Auftragserteilung. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten so hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wenn der Auftrag auch nicht bis zum Ablauf dieser angemessenen Nachfrist ausgeführt wird, so kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung vom Auftrag zurücktreten. Bei unverschuldetem Lieferverzug (unvorhergesehene Hindernisse, höhere Gewalt etc.) steht beiden Parteien frühestens zwei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ein Rücktrittsrecht zu.
4. Angebote können grundsätzlich nur an Hand vollständig zur Verfügung gestellter Unterlagen und genauer Angaben des Auftraggebers erstellt werden. Sie sind freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
5. Lieferung: Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Wahl des Transportmittels steht dem Auftragnehmer frei. Beschädigungen einer Sendung sind vom Empfänger bei Übernahme festzustellen und beim Boten, Post, Bahn oder Spediteur usw. zu reklamieren und dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu protokollieren. Die Kosten der Lieferung und des Versandes gelten laut Preisliste oder schriftlicher Vereinbarung.
6. Urheberrecht: Die Auftragsannahme erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt und die Haftung für eine eventuelle Verletzung von Urheberrechten trägt und den Auftragnehmer schad- und klaglos hält.
7. Preise: Es gelten die Preise der existierenden allgemeinen Preisliste des Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Bestellung. Anbotspreise sind nur dann bindend, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Bei längerfristigen Lieferbedingungen sind Preisanpassungen laut öffentlichen Indexerhöhungen zulässig. Bei einer vom Anbot abweichenden Bestellmenge behält sich der Auftragnehmer eine Preisänderung vor.
8. Berechnungsgrundsätze: Die Berechnung erfolgt nach den Richtlinien des österreichischen Fachverbandes Reprografie. Sie erfolgt nach Stück, Quadratmeter oder Laufmeter, wobei technisch notwendige Randschutzzonen und Verschnitt eingerechnet werden. Für die Berechnung der Preise ist die fertige Größe maßgebend, wobei die sich ergebenden Maße von 10 zu 10cm aufgerundet werden. Schmale Streifen bis 30cm Breite werden bis 2m Länge mit 40cm Breite und über 2m Länge mit 50cm Breite berechnet.
9. Bei Druckaufträgen sind Mehr- und Minderlieferungen laut den Richtlinien der Bundesinnung Druck (grafisches Gewerbe) zulässig.
10. Zahlung: Generell ist jede Rechnung bei Erhalt netto Kassa ohne jeden Abzug fällig, ausgenommen eine schriftliche anders lautende Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat verrechnet. Bei Zahlungsverzug verfallen Zahlungserleichterungen und gewährte Rabatte. Der Auftraggeber ist für die Barzahlung der erteilten Aufträge in jedem Falle haftbar, auch wenn über sein Verlangen an Dritte verrechnet wird. Die Verrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug erlischt bei Abruflieferung die Verpflichtung zur weiteren Lieferung durch den Auftragnehmer.
11. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen bleiben die gehafteten Waren im Eigentum des Auftragnehmers.
12. Gewährleistung: Gewährleistungsanspruch entsteht nur, wenn der Empfänger der Ware aufgetretenen Mängel unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt. Sollte die Mängelrüge gerechtfertigt sein, kann nach Wahl des Auftragnehmers Ersatz geliefert oder eine Gutschrift erstellt werden. Bei Ersatzlieferung ist die bemängelte Ware dem Auftragnehmer zuzustellen. Die Schadenersatzansprüche sind mit dem Rechnungsbetrag der gelieferten Leistung betraglich beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
13. Für Beschädigung und Verlust von Originalen und Vorlagen gibt es keine Haftung, ausgenommen es wird schriftlich eine gesonderte Vereinbarung für Transport und Verwahrung vereinbart. Für Vorlagen und Originale die innerhalb von 4 Wochen nach Bearbeitung oder Verrechnung nicht abgeholt werden, wird ebenfalls nicht gehaftet. Bei Produktion mittels Datenträgern oder von elektronisch übernommenen Daten ( Internet, E-Mail usw.) sind die dafür speziellen Haftungen bzw. Richtlinien zu berücksichtigen.
14. Lieferung an Passanten und unbekannte Besteller erfolgt generell nur gegen Barzahlung. Für regelmäßige Besteller kann die Lieferung nach vorheriger Zustimmung mittels Lieferschein erfolgen. Dafür ist eine schriftliche Bestellung oder ein Ausfolgeschein des Bestellers notwendig. Danach erfolgt die Verrechnung in der Regel einmal monatlich mittels Sammelfaktura.
15. Bei Rechnungen bis € 30,-- Nettowert erfolgt ein Regiezuschlag von € 2,-- exkl. Ust.
16. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit außer sie werden durch schriftliche Zustimmung anerkannt.
17. Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesen Vertrag ist das zuständige Gericht in Wien zuständig. Es gilt österreichisches Recht .
